Sicherer Urlaub im Trentino

Für einen unbeschwerten und sorgenfreien Aufenthalt

Zulässig sind Ortswechsel ohne Einschränkungen hinsichtlich der Uhrzeiten oder Gründe und ohne Angabe der Gründe im gesamten Staatsgebiet.

Ab dem 1. Mai 2022 ist das digitale COVID-Zertifikat der EU (3G oder 2G) für den Zugang zu den Aktivitäten, für die es bisher erforderlich war, nicht mehr nötig.

Ab dem 1. Juni 2022 wird für die Einreise aus dem Ausland kein 3G digitales COVID-Zertifikat der EU und kein digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular mehr benötigt.

Sie finden alle Details im Bereich FAQ, am Ende der Seite.


MUNDSCHUTZ

Vom 16. Juni 2022, in folgenden Fällen müssen FFP2-Masken getragen werden:

• für den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln

Es wird jedoch empfohlen, an allen öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (einschließlich geschlossenen Seilbahnen).

 

Kinder unter 6 Jahren sind davon befreit.


AUFSTIEGSANLAGEN

Um die Aufstiegsanlagen nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

• Tragen von Mund-Nasen-Schutz in allen geschlossenen Liften wird empfohlen

• Einhaltung der zwischenmenschlichen Distanzierung auf den Zugangs- und Ausgangswegen

 


 

KULTUR UND FREIZEIT

Ab dem 1. Mai 2022 ist kein COVID-Zertifikat der EU für den Zugang zu allen Kultur- und Freizeitaktivitäten mehr nötig, für die es bisher erforderlich war.

 

 


ESSEN UND TRINKEN

Alle Gaststätten sind ohne Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der am selben Tisch sitzenden Gäste geöffnet, sowohl im Außen- als auch im Innenbereich. 

Ab dem 1. Mai 2022 wird für den Verzehr von Speisen und Getränken in der Innengastronomie von Restaurants, Bars usw. das COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“) nicht mehr benötigt, weder an der Theke noch am Tisch. Für den Verzehr von Speisen und Getränken im Freien wird auch kein grünes COVID-19-Zertifikat mehr benötigt. 


ÜBERNACHTEN

Für den Zugang zu Beherbergungsbetrieben im Trentino (Hotel- und sonstige Beherbergungsbetriebe, Agriturismo-Betriebe, kurzzeitig vermietete Unterkünfte, touristische Beherbergungseinrichtungen im Freien wie Campingplätze, Berg- und Wanderhütten und Jugendherbergen) ist kein COVID-19-Zertifikat („Green Pass“) erforderlich.

 


GREEN PASS (EU digital Covid certificate)

Das 3G digitale COVID-Zertifikat der EU (der italienische "Basis Green Pass") bescheinigt eine der folgenden Bedingungen:

 • vollständig gegen COVID-19 geimpft

• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen

• ein negatives Ergebnis bei einem Antigen-Schnelltest in den letzten 48 Stunden bzw. bei einem PCR- oder Molekulartest in den letzten 72 Stunden.

 

Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage des Green Pass befreit.

 

Vorsicht: Aufgrund der aktuell sich ständig weiterentwickelnden Situation kann es zu plötzlichen regulatorischen Änderungen kommen, die zu einer Lockerung oder Verschärfung der Maßnahmen führen können. Diese Seite und die relevanten Abschnitte werden ständig aktualisiert.

Letzte Aktualisierung: 27. September 2022



FAQ

Kann ich aus einer anderen italienischen Region problemlos das Trentino erreichen?

Zulässig sind Ortswechsel ohne Einschränkungen hinsichtlich der Uhrzeiten oder Gründe und ohne Angabe der Gründe im gesamten Staatsgebiet.

 

Was muss ich beachten, wenn ich das Trentino aus dem Ausland erreichen möchte?

Ab dem 1. Juni 2022 wird für die Einreise aus dem Ausland kein 3G digitales COVID-Zertifikat der EU und kein digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular mehr benötigt.


Detailliertere Informationen finden Sie auf der Website Viaggiare Sicuri (Sicherheit auf Reisen) und im interaktiven Fragebogen, der Ihnen in Ihrer spezifischen Situation weiterhelfen kann.

Können Touristen im Trentino die Covid-19-Impfung erhalten?

Touristen, die sich im Trentino aufhalten und sich hier impfen lassen möchten, können über die Website des Trentiner Online-Buchungssystems (CUP) einen Impftermin vereinbaren:

  • Vervollständigung der Impfung (für Touristen ab 18 Jahren, die sich mindestens drei/vier Wochen im Trentino aufhalten)
  • nur Zweitimpfung (für Touristen, die die erste Impfung bereits in einer anderen Region erhalten haben und sich länger als 14 Tage im Trentino aufhalten)
  • die Verabreichung einer Auffrischungsdosis (sog. „Booster“), unabhängig von dem bei der Grundimmunisierung verwendeten Impfstoff und sofern mindestens 5 Monate (150 Tage) seit der Grundimmunisierung vergangen sind (gilt bis zum 31. Januar 2022) bzw. mindestens 4 Monate (120 Tage) (gilt ab dem 1. Februar 2022).

Auffrischungsdosis für Staatsbürger, die mit von der EU nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden:
Personen, die im Ausland mit einem Impfstoff geimpft wurden, der nicht von der EMA (europäische Arzneimittel-Agentur) zugelassen ist, können eine Auffrischungs- bzw. „Booster“-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty oder Spikevax) erhalten. Der Abschluss dieser Ergänzungsimpfung ist als gleichwertig anerkannt und erteilt das Anrecht auf den Green Pass (siehe Rundschreiben des Gesundheitsministeriums 0050269-04711/2021- DGPRE-DGPRE-P)

Für den Zutritt zu den frei zugänglichen Impfzentren werden benötigt:
 

1.    italienische Steuernummer („Codice Fiscale“ oder eindeutiger 11-stelliger Code „Codice Univoco“, der von der Präfektur ausgegeben wird, oder STP-Code)

2.     Impfzertifikate der mit einem Nicht-EMA-Impfstoff durchgeführten Impfung, welche die Identifizierungsdaten des Geimpften, die Daten zum Impfstoff, das Datum bzw. die Daten der Verabreichung des Impfstoffs und die Identifizierungsdaten der das Zertifikat ausstellenden Stelle (Staat, Gesundheitsbehörde) enthalten

Wo kann ich im Trentino den Covid-19-Test machen lassen?

  • In den hier angeführten Apotheken und COVID-19-Testzentren (Liste nach Standorten gegliedert) stehen Antigen-Schnelltests sowohl kostenpflichtig für alle Bürger oder Touristen, die das Testergebnis für Arbeitsgründe, Reisen, Green Pass usw. benötigen, als auch bei ärztlicher Verschreibung auf Kosten des Landesgesundheitsdienstes zur Verfügung.
    (Die angegebenen Preise gelten ab dem 6. August. Abänderungen sind aufgrund neuer Regelungen möglich.)
     
  • Für Informationen über die Ausführung eines Abstrichs steht das Gesundheitsministerium unter den folgenden Nummern zur Verfügung:
    Aus dem Ausland: +39 0232008345 - +39 0283905385
    Aus Italien: gebührenfreie Nummer 1500
     
  • Im Trentino wurde für Anfragen zu geltenden Maßnahmen, Protokollen, Reisen und Abstrichverfahren, Absonderung und Quarantäne die gebührenfreie Nummer 800 867 388 eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist.
     

Ich halte mich gerade im Trentino auf und bin positiv auf Covid getestet worden. Darf ich die Heimreise aus der Provinz Trient antreten?

Die Vorschriften sehen vor, dass ein Positiver den Ort nicht wechseln darf, nicht mit dem eigenen Fahrzeug und auf keinen Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln, außer in bestimmten Ausnahmefällen.

Die Autonome Provinz Trient hält für die Isolierung/Quarantäne eine entsprechende Einrichtung für Personen bereit, die eine solche Maßnahme nicht am eigenen Wohnort durchführen können. Alternativ und auf eigene Kosten können Sie die Quarantäne in einer gemieteten Wohnung/Haus durchführen oder unter der Nummer 116117 einen geschützten Transport (Krankenwagen) für die Heimreise auf eigene Kosten bestellen.

Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten und die FAQ zu lesen, die vom Sanitätsbetrieb der Provinz Trient bereitgestellt wurden.

Welche Regeln sind für den Zugang zu den Aufstiegsanlagen vorgesehen?

Um die Aufstiegsanlagen nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz in allen geschlossenen Liften wird empfohlen
  • Einhaltung der zwischenmenschlichen Distanzierung auf den Zugangs- und Ausgangswegen

Ist der Green Pass für den Zugang zu Bars und Restaurants erforderlich?

Alle Gastronomiebetriebe sind sowohl im Freien als auch in Innenräumen bei Einhaltung der Abstandsregeln, der unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Lokals maximal zulässigen Kapazität und ohne zeitliche Begrenzung. 

Ab dem 1. Mai 2022 wird für den Verzehr von Speisen und Getränken in der Innengastronomie von Restaurants, Bars usw. das COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“) nicht mehr benötigt, weder an der Theke noch am Tisch. Für den Verzehr von Speisen und Getränken im Freien wird auch kein grünes COVID-19-Zertifikat mehr benötigt. 

 

Gibt es Einschränkungen bei der Selbstabholung von Speisen und Getränken?

Auch sind Take away von Speisen und Getränken sowie Home-Service uneingeschränkt erlaubt, wobei in jedem Fall die Vorschriften zur Verpackung und Anlieferung von Produkten eingehalten werden müssen. 
 

Ist für den Aufenthalt im Trentino der Green Pass erforderlich?

Nein. Der Zugang zu Beherbergungsbetrieben im Trentino (Hotel- und sonstige Beherbergungsbetriebe, Agriturismo-Betriebe, kurzzeitig vermietete Unterkünfte, touristische Beherbergungseinrichtungen im Freien (z. B. Campingplätze), Berg- und Wanderhütten und Jugendherbergen) ist auch Personen ohne grüne COVID-19-Zertifikate gestattet.

Ist für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel der Green Pass erforderlich?

Ab dem 1. Mai 2022 ist kein COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“) für den Fernverkehr mehr nötig: Flug- und Schiffsverkehr, Hochgeschwindigkeits- und Intercity-Züge, Linienbusse (die mehr als zwei Regionen verbinden) und Busse, die mit Fahrer gemietet werden.

Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Pflicht, einen FFP2-Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Wird der Green Pass für den Zutritt zu Kinos und Theatern benötigt?

Ab dem 1. Mai 2022 ist für den Zugang zur Kinos und Theatern kein COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“) mehr nötig. Es wird empfohlen, an allen öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Wird der Green Pass für den Zutritt zu Museen und anderen Kulturorten benötigt?

Nein, es braucht kein COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“) vorgezeigt zu werden.

 

Wird der Green Pass für den Zutritt zu Schwimmbädern und Wellness-Zentren benötigt?

Nein, es braucht kein COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“) vorgezeigt zu werden.

 

Wird der Green Pass für den Zutritt zu Läden, Geschäften und Einkaufszentren benötigt?

Nein, es braucht kein COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“) vorgezeigt zu werden.

 

Kann ich sportliche Aktivitäten im Freien uneingeschränkt ausüben?

Ja, sportliche Aktivitäten im Freien können ausgeübt werden, auch Mannschafts- und Kontaktsportarten. Bei individuellen Bewegungsaktivitäten ist ein Mindestabstand von einem, bei individuellen Sportaktivitäten von 2 Metern einzuhalten; jedoch sollten überfüllte Bereiche möglichst gemieden werden.

Was ist das grüne COVID-19-Zertifikat (Green Pass)?

Das grüne COVID-19-Zertifikat wurde geschaffen, um den freien und sicheren Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern.

 

Wie erhält man das 3G digitale COVID-Zertifikat der EU?

Das grüne COVID-19-Zertifikat wird in folgenden Fällen automatisch erzeugt und kostenlos zur Verfügung gestellt:

1.     nach der vollständigen Impfung;

2.     wenn man innerhalb der letzten 72 Stunden mittels eines PCR-Tests oder innerhalb der letzten 48 Stunden mittels eines Antigen-Schnelltests negativ auf Corona getestet wurde;

3.     nach Genesung von COVID-19 in den vorherigen sechs Monaten.

 

Damit die von den europäischen Staaten ausgestellten Zertifikate in allen EU-Ländern verifiziert werden können, hat die Europäische Kommission eine gemeinsame Plattform (European Gateway) geschaffen. In Italien wird das Zertifikat ausschließlich über die Nationale Plattform des Gesundheitsministeriums, sowohl in digitaler als auch in Papierform ausgestellt.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, folgende Website zu konsultieren: https://www.dgc.gov.it/web/

Welche Nummern sind für Informationen und Rückfragen zu wählen?

Im Trentino wurde die gebührenfreie Nummer 800 867 388 wieder freigeschaltet, die montags bis freitags von 08 bis 18 Uhr auf Fragen und Anrufe von Personen antwortet, die Klarheit über Reisen ins und aus dem Ausland, Quarantäneverfahren und andere nützliche Informationen benötigen.

Die nationale gebührenfreie COVID-Nummer für alle Bürgerinnen und Bürger ist 1500, die rund um die Uhr zur Verfügung steht. Für andere Notfälle ist die einheitliche Notrufnummer 112 zu wählen.

116117 ist die neue europaweit gültige Rufnummer für den Zugang zu medizinischer Behandlung in nicht dringenden Fällen und zu anderen Gesundheitsdiensten im Trentino. Sie ist gebührenfrei, an allen Tagen und rund um die Uhr erreichbar.